Teilnahmebedingungen "Karlsruhe gewinnt!"
- Veranstalter ist die City Initiative Karlsruhe e.V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Kaiserstr. 70-74, 76133 Karlsruhe.
- Das Gewinnspiel läuft vom 14.08.2023-24.09.2023.
- Teilgenommen werden kann mit eingereichten Kassenbelegen der teilnehmenden Unternehmen. Die Belege können per E-Mail, Post oder direkt über die Webseite www.karlsruhe-gewinnt.de an die City Initiative Karlsruhe e.V. geschickt werden. Dabei müssen Vor- und Nachname, vollständige Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer angegeben werden. Einreichungen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt.
- Es werden am 21.08./28.08./04.09./11.09./18.09./25.09. jeweils ein Wochengewinner mit einen Gewinn im Wert von mindestens 1.000 € und weitere Preise mit Einzelwerten ab 50 € ermittelt und jeweils einen Tag später benachrichtigt. Man kann jede Woche beliebig viele Kassenbelege einreichen – pro Unternehmen jedoch nur einen Beleg pro Tag. Nur die Belege der aktuellen Woche (jeweils Montag-Sonntag) kommen in die Verlosung. Jeder Beleg des Hauptsponsors Zentral-Apotheken Karlsruhe wird bei der Verlosung wie zwei Belege berücksichtigt. Aus gesetzlichen Gründen können bei Apotheken nur Kassenbelege teilnehmen, die nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel beinhalten.
- Für den Hauptgewinn, Goldmünzen im Wert von 25.000 € (Ziehung am 30.09.2023) kommen alle Belege in die Verlosung, Belege des Hauptsponsors weiterhin doppelt.
- Die Kassenbelege müssen vollständig erkennbar sein (Firma, Datum,…). Belege, die nur eine Kartenzahlung ausweisen ohne die bezogenen Produkte oder Dienstleistungen werden nicht gewertet.
- Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren, ausgenommen Beschäftigte der CIK.
- Die Gewinner werden auf der Webseite www.karlsruhe-gewinnt.de mit Vor- und Nachnamen sowie Belegnummer des eingereichten Kassenbons veröffentlicht sowie per E-Mail mit Angabe des Gewinns kontaktiert. Der Gewinner muss den Gewinn spätestens sechs Wochen nach der Benachrichtigung persönlich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises beim Veranstalter abholen. Danach verfällt der Gewinnanspruch.
- Wird der Hauptgewinn nicht innerhalb der Frist abgeholt, wird dieser erneut unter allen übrigen Teilnehmern verlost.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.